Informationen zur Präqualifizierung
Die Präqualifizierung ist eine Eignungsprüfung, welche im Jahr 2011 als Ersatz für die vorher gültige „Kassenzulassung“ für Leistungserbringer im Hilfsmittelbereich eingeführt wurde. Diese ist mittlerweile Pflicht für alle Unternehmen, die mit einer gesetzlichen Krankenkasse abrechnen wollen.
Die Präqualifizierungszertifikate sind fünf Jahre gültig. Werden alle notwendigen Vorgaben erfüllt, wird eine Präqualifizierungsurkunde ausgestellt. Danach sind noch zwei Überwachungen während der Laufzeit vorgeschrieben.
Sie müssen sich über die einzelnen Schritte keine Gedanken machen, WIR informieren Sie automatisch über alle notwenigen Termine und Vorgaben.
Wir präqualifizieren Sie einfach, kompetent und preiswert.
Vorgaben und Voraussetzungen für eine Präqualifizierung
Um eine Präqualifizierung erfolgreich abzuschließen, muss Ihr Betrieb bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Diese Voraussetzungen sind in verschiedene Kriterien unterteilt, die der GKV-Spitzenverband verabschiedet hat. Diese gliedern sich in:
1. Allgemeine Voraussetzungen
2. Erfüllung der Anforderungen an die Qualität des fachlichen Leiters / der verantwortlichen Person
3. Räumliche Voraussetzungen
4. Berufsspezifische Voraussetzungen
Bitte klicken Sie hier um die aktuellen Eignungskriterien des GKV-Spitzenverbandes nachzulesen.
Leistungen und Preise
Unsere Dienstleistung umfasst alle Fragen der Präqualifizierung, wie
1. Erstpräqualifizierung
2. Überwachungen
3. Änderung oder Erweiterung der Präqualifizierung
4. Folgepräqualifizierung
Ablauf der Prüfung:
1. Herunterladen und ggf. Ausdruck eines Antrages (hier zum Antragsformular)
2. Digitale Antragseinreichung und Antragsbearbeitung
3. Bereitstellen aller benötigten Formulare wie Muster von Eigenerklärungen etc.
4. Abwicklung der Präqualifizierung gemäß der vorgegebenen Fristen
5. Erinnerungsverfahren bei Ablauf von Fristen (z.B. Nachreichung von Dokumenten, Überwachung und Folgeantrag)
6. Übertragung der Daten an den GKV-Spitzenverband
In bestimmten Fällen ist die Firma JN Schulung & Service GmbH verpflichtet, Präqualifizierungen
– einzuschränken
– auszusetzen
– zurückzuziehen
Vor der Einschränkung, Aussetzung oder Zurücknahme wird dem Leistungserbringer eine angemessene Frist gesetzt, die ggf. notwendigen Nachweise oder ähnliches nachzureichen. Die Gründe, die zu einer Einschränkung, Aussetzung oder Zurücknahme führen würden, sind hierbei von JN Schulung & Service GmbH zu benennen.
Eine detaillierte Beschreibung zum genauen Ablauf des Präqualifizierungsverfahrens und deren Vorgaben finden Sie auf der Seite FAQ.