Präqualifizierung Nerlich

Präqualifizierung Nerlich

FAQ - Präqualifizierung

Wie läuft die Präqualifizierung ab?

  1. Online-Formular ausfüllen und absenden
    Suchen Sie sich das passende Anfrageformular aus der Liste der Berufsbezeichnungen aus und füllen Sie dieses aus. Um uns das ausgefüllte Antragsformular direkt per Mail zurückzusenden, klicken Sie auf die Email-Adresse auf der letzten Seite. Alternativ können Sie den Antrag auch ausdrucken und per Post oder Fax versenden.
  2. Dokumente und Unterlagen sammeln
    Sie erhalten daraufhin von uns eine Auflistung aller erforderlichen Dokumente und Unterlagen, die zur Erfüllung der Präqualifizierungskriterien notwendig sind. Bitte senden Sie uns diese vollständig per Email oder auf dem Postweg zu.
  3. Prüfung der Unterlagen
    Wir prüfen die eingereichten Unterlagen und vereinbaren gegebenenfalls mit Ihnen einen Termin zur Betriebsbegehung (nur notwendig bei Augenoptik und Hörakustik).
  4. Präqualifizierung erhalten
    Sind alle Angaben und Unterlagen korrekt und war ggfs. auch die Betriebsbegehung erfolgreich, erhalten Sie von uns Ihre Urkunde zur Präqualifizierung. Zeitgleich melden wir den gesetzlichen Krankenkassen, dass Sie die Präqualifizierung erhalten haben.

In der Folge achten wir darauf, dass die notwendigen Überwachungen und Folgepräqualifizierung rechtzeitig erfolgen. Sie erhalten rechtzeitig eine Nachricht von uns.

Eine unverbindliche Anfrage zur Präqualifizierung kann über das Kontaktformular gestellt werden.

Vorgaben zur Präqualifizierung

Die eingereichten Dokumente werden durch uns auf Vollständigkeit geprüft. Falls notwendig werden Sie gebeten, fehlende Dokumente nachzureichen. Betriebsbegehungen und Überwachungen sind gemäß DIN ISO-EN 17065 zwingend erforderlich. Ausnahmen entnehmen Sie bitte dem Kriterienkatalog
Hier finden Sie die aktuellen Änderungen der Eignungskriterien.

Spätestens 8 Wochen nach Einreichung der vollständigen Unterlagen wird eine schriftliche Bestätigung ausgestellt. Die Daten werden innerhalb dieser Frist elektronisch an den GKV- Spitzenverband weitergeleitet.

Vor einer drohenden Ablehnung des Präqualifizierungsantrags wird dem Antragsteller, unter Fristsetzung, die Möglichkeit zur Stellungnahme eingeräumt. Falls der Antrag abgelehnt wird, ist gegen die Entscheidung eine Beschwerde möglich.

Betriebsbegehungs- und Überwachungstermine werden rechtzeitig im Voraus angemeldet. 

Fristen

  1. Ein Antrag wird innerhalb von zehn Arbeitstagen nach Antragseingang auf Vollständigkeit geprüft. Fehlende Unterlagen oder Angaben werden durch uns unter angemessener Fristsetzung bei Ihnen angefordert.
  2. Die Frist zur Nachreichung der Unterlagen kann von Ihnen schriftlich einmal verlängert werden. Nach Verstreichen dieser Frist wird der Antrag abgelehnt.
  3. Ist im Rahmen des Verfahrens eine besondere Maßnahme erforderlich (z.B. Betriebsbegehung bei Neuantrag), stellt JN Schulung & Service GmbH die Durchführung binnen vier Wochen sicher.
  4. JN Schulung & Service GmbH erteilt Ihnen innerhalb einer Frist von acht Wochen nach Vorlage der vollständigen und widerspruchsfreien Unterlagen je Versorgungsbereich oder Teilbereich eine schriftliche Bestätigung.
  5. Dem GKV-Spitzenverband werden die geforderten Daten innerhalb dieser Frist elektronisch übermittelt.
  6. Sie werden vor einer möglichen Ablehnung des Antrags unter angemessener Fristsetzung benachrichtigt. Die Ablehnungsgründe werden dabei angegeben.
  7. Die Frist zur Erteilung eines Bescheides verlängert sich dementsprechend.
  8. Gegen die Entscheidung ist ein Einspruch möglich.

Betriebsbegehung

In verschiedenen Versorgungsbereichen (z.B. Augenoptik, Hörakustik) werden zur Feststellung der sachlichen und räumlichen Anforderungen Betriebsbegehungen mit Inventarprüfung durchgeführt. Diese Betriebsbegehungen sind auch bei den Überwachungsterminen vorgeschrieben.

Die Begehung erfolgt durch fachkundige Personen, die über die erforderliche Sachkenntnis verfügen.

Handhabung der Unparteilichkeit

JN Schulung & Service GmbH ist unabhängig und neutral. Wir handeln nach den Prinzipien der Unparteilichkeit. Dies bedeutet, dass wir alle Präqualifizierungstätigkeiten objektiv und frei von jeglichen Interessenkonflikten durchführen.

Die Geschäftsleitung trägt für die Einhaltung der Unparteilichkeit die Verantwortung und verpflichtet sich hierzu. Wir unterliegen keinem kommerziellen, finanziellen oder sonstigen Druck, der die Unparteilichkeit gefährden kann.

JN Schulung & Service GmbH führt keine Beratungen zur Präqualifizierungstätigkeit aus oder bietet diese an.

Wir prüfen und identifizieren regelmäßig Risiken zur Unparteilichkeit. 

Umgang mit Einsprüchen

Einsprüche können nur gegen Entscheidungen der Präqualifizierungsstelle vorgebracht werden.

Wird ein Präqualifizierungsantrag von uns abgelehnt, besteht die Möglichkeit hiergegen Einspruch einzulegen.

Einsprüche sind an Form und Fristen gebunden:

  • Diese können schriftlich per Email eingereicht werden.
  • Einsprüche müssen spätestens 4 Wochen ab Zugang der Entscheidung eingereicht werden.
  • JN Schulung & Service GmbH entscheidet nach Vorliegen aller notwendigen Unterlagen innerhalb von 6 Wochen nach Eingang des Einspruchs.
  • Das Ergebnis wird Ihnen schriftlich per Email übermittelt.

Senden Sie bitte Ihre Einsprüche an:

Email: einspruch@nerlich-badsaulgau.de

Die Regelungen zum Umgang mit Einsprüchen können Sie hier einsehen.

Umgang mit Beschwerden

Beschwerden können gegen die Systematik der Präqualifizierung, gegen präqualifizierten Kunden von der JN Schulung & Service GmbH oder aus sonstigen Gründen vorgebracht werden.

Ist ein Verbraucher (Versicherter der GKV) mit der Leistung eines präqualifizierten Kunden der JN Schulung & Service GmbH unzufrieden, besteht die Möglichkeit hiergegen Beschwerde einzulegen.

Beschwerden sind an Form und Fristen gebunden:

  • Diese können schriftlich per Email eingereicht werden.
  • JN Schulung & Service GmbH entscheidet nach Vorliegen aller notwendigen Unterlagen innerhalb von 6 Wochen nach Eingang des Beschwerde.
  • Das Ergebnis wird Ihnen schriftlich per Email übermittelt.

Senden Sie bitte Ihre Beschwerde an:

Email: einspruch@nerlich-badsaulgau.de

Die Regelungen zum Umgang mit Beschwerden können Sie hier einsehen

Für mehr Informationen erreichen Sie uns Mo - Fr von 8:00 - 17:00 Uhr