Präqualifizierung Nerlich

Präqualifizierung Nerlich

FAQ - Präqualifizierung

Wie läuft die Präqualifizierung ab?

  1. Online-Formular ausfüllen und absenden
    Suchen Sie sich das passende Anfrageformular aus der Liste der Berufsbezeichnungen aus und füllen Sie dieses aus. Um uns das ausgefüllte Antragsformular direkt per Mail zurückzusenden, klicken Sie auf die Email-Adresse auf der letzten Seite. Alternativ können Sie den Antrag auch ausdrucken und per Post oder Fax versenden.
  2. Dokumente und Unterlagen sammeln
    Sie erhalten daraufhin von uns eine Auflistung aller erforderlichen Dokumente und Unterlagen, die zur Erfüllung der Präqualifizierungskriterien notwendig sind. Bitte senden Sie uns diese vollständig per Email oder auf dem Postweg zu.
  3. Prüfung der Unterlagen
    Wir prüfen die eingereichten Unterlagen und vereinbaren gegebenenfalls mit Ihnen einen Termin zur Betriebsbegehung (nur notwendig bei Augenoptik und Hörakustik).
  4. Präqualifizierung erhalten
    Sind alle Angaben und Unterlagen korrekt und war ggfs. auch die Betriebsbegehung erfolgreich, erhalten Sie von uns Ihre Urkunde zur Präqualifizierung. Zeitgleich melden wir den gesetzlichen Krankenkassen, dass Sie die Präqualifizierung erhalten haben.

In der Folge achten wir darauf, dass die notwendigen Überwachungen und Folgepräqualifizierung rechtzeitig erfolgen. Sie erhalten rechtzeitig eine Nachricht von uns.

Eine unverbindliche Anfrage zur Präqualifizierung kann über das Kontaktformular gestellt werden.

Vorgaben zur Präqualifizierung

Die eingereichten Dokumente werden durch uns auf Vollständigkeit geprüft. Falls notwendig werden Sie gebeten, fehlende Dokumente nachzureichen. Betriebsbegehungen und Überwachungen sind gemäß DIN ISO-EN 17065 zwingend erforderlich. Ausnahmen entnehmen Sie bitte dem Kriterienkatalog
Hier finden Sie die aktuellen Änderungen der Eignungskriterien.

Spätestens 8 Wochen nach Einreichung der vollständigen Unterlagen wird eine schriftliche Bestätigung ausgestellt. Die Daten werden innerhalb dieser Frist elektronisch an den GKV- Spitzenverband weitergeleitet.

Vor einer drohenden Ablehnung des Präqualifizierungsantrags wird dem Antragsteller, unter Fristsetzung, die Möglichkeit zur Stellungnahme eingeräumt. Falls der Antrag abgelehnt wird, ist gegen die Entscheidung eine Beschwerde möglich.

Betriebsbegehungs- und Überwachungstermine werden rechtzeitig im Voraus angemeldet. 

Leistungen, Rechte und Pflichten der PQ-Stelle

Die Leistungspflicht der PQ-Stelle ergibt sich aus den gesetzlichen Grundlagen § 126 Abs. 1 SGB V, §126 Abs. 1a) SGB V sowie § 126 Abs. 2 SGB V in der jeweils geltenden Fassung.

Die PQ-Stelle ist berechtigt im angegebenen Geschäftslokal des Kunden das Vorliegen der Voraussetzungen der Präqualifizierung durch Inaugenscheinnahme zu überprüfen.

Die PQ-Stelle ist verpflichtet, den Kunden mit einer Frist von sechs Monaten vor Ablauf der Geltungsdauer dieses Vertrages und damit der Gültigkeit der jeweiligen Präqualifizierung hierauf auf schriftlichem Weg hinzuweisen.

Erhält die PQ-Stelle während der Geltungsdauer dieses Vertrages Beschwerden, Hinweise oder Kenntnis davon, dass die Voraussetzungen für die Erteilung der Präqualifikation beim Kunden nicht mehr vorliegen (Mangel), so hat sie den Kunden unverzüglich zur Behebung des Mangels unter dessen Benennung sowie zur Abgabe einer Erklärung dahingehend aufzufordern, dass der Mangel zwischenzeitlich behoben ist. Die PQ-Stelle stellt dem Kunden zur Abgabe der entspr. Erklärung eine Frist von vier Wochen. Die PQ-Stelle ist verpflichtet, die Beseitigung der angezeigten Mängel zu überprüfen.

Kommt der Kunde der Aufforderung zur Abgabe einer Erklärung nicht fristgerecht nach, so hat die PQ-Stelle gegenüber dem Kunden das Recht, dessen Geschäftslokal ohne vorherige Ankündigung in Augenschein zu nehmen. Der Kunde darf der PQ-Stelle den Zutritt zu seinen Geschäftsräumen nicht verweigern.

Pflichten des Kunden

Der Kunde ist verpflichtet, der PQ-Stelle unverzüglich nach Auftragserteilung sämtliche zur Erledigung des Auftrags benötigten Unterlagen zur Verfügung zu stellen.

Der Kunde ist verpflichtet, die PQ-Stelle während der Laufzeit dieses Vertrages unverzüglich, spätestens jedoch binnen einer Frist von 14 Tagen (10 Arbeitstage), über Veränderungen zu informieren, die geeignet sind, seine Fähigkeit, die Präqualifizierungsanforderungen zu erfüllen, zu beeinträchtigen (maßgebliche Veränderungen).

Veränderungen in diesem Sinne sind insbesondere:

  • Wechsel der Inhaberin oder des Inhabers eines Einzelunternehmens;
  • Rechtsformwechsel;
  • Umfirmierung;
  • Wechsel der fachlichen Leitung bzw. der für die Leistungserbringung verantwortlichen Person;
  • Standortwechsel des Unternehmens oder von Teilen des Unternehmens, soweit dort die Hilfsmittelleistung erbracht wird;
  • maßgebliche räumliche Änderungen, die die Präqualifizierungskriterien gemäß § 126 Abs. 1 Satz 2 SGB V berühren;
  • Erweiterung des Hilfsmittelspektrums, soweit die Ausgangspräqualifizierung dieses nicht umfasst;
  • Auflösung des Unternehmens oder bei Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Firmenvermögen bzw. eines vergleichbaren Verfahrens oder wenn sich das Unternehmen in Liquidation befindet;
  • neue Nachweise über die Erfüllung der Anforderungen nach § 126 Absatz 1 Satz 2 SGB V sind nur hinsichtlich der geänderten Verhältnisse erforderlich, sofern die Bestätigung / Zertifikat über die Ausgangspräqualifizierung noch gültig ist.

Veränderungen in diesem Sinne gleichzustellen sind:

  • Änderungen im rechtlichen, wirtschaftlichen oder organisatorischen Status bzw. die Eigentümerschaft;
  • Änderungen in der Organisation und Management (z.B. Schlüsselpositionen, Entscheidungsprozesse oder technisches Personal;
  • Änderungen am Produkt oder der Herstellungsmethode;
  • Änderungen bei Kontaktadressen und Produktionsstätten

Erlangt die PQ-Stelle in anderer Weise Kenntnis von maßgeblichen Veränderungen in diesem Sinne, so ist diese verpflichtet entsprechenden Hinweisen nachzugehen und diese binnen einer Frist von 4 Wochen ab Kenntniserlangung bzw. Zugang des entsprechenden Hinweises aufzuklären. Hierzu ist die PQ-Stelle berechtigt, entsprechende Unterlagen und Nachweise anzufordern, sowie im Geschäftslokal des Kunden einen unangekündigten Termin zur Prüfung durchzuführen.

Betriebsbegehung

In verschiedenen Versorgungsbereichen (z.B. Augenoptik, Hörakustik) werden zur Feststellung der sachlichen und räumlichen Anforderungen Betriebsbegehungen mit Inventarprüfung durchgeführt. Diese Betriebsbegehungen sind auch bei den Überwachungsterminen vorgeschrieben.

Die Begehung erfolgt durch fachkundige Personen, die über die erforderliche Sachkenntnis verfügen.

Handhabung der Unparteilichkeit

JN Schulung & Service GmbH ist unabhängig und neutral. Wir handeln nach den Prinzipien der Unparteilichkeit. Dies bedeutet, dass wir alle Präqualifizierungstätigkeiten objektiv und frei von jeglichen Interessenkonflikten durchführen.

Die Geschäftsleitung trägt für die Einhaltung der Unparteilichkeit die Verantwortung und verpflichtet sich hierzu. Wir unterliegen keinem kommerziellen, finanziellen oder sonstigen Druck, der die Unparteilichkeit gefährden kann.

JN Schulung & Service GmbH führt keine Beratungen zur Präqualifizierungstätigkeit aus oder bietet diese an.

Wir prüfen und identifizieren regelmäßig Risiken zur Unparteilichkeit. 

Nichtdiskriminierende Bedingungen

  1. Die KBS agiert als eine unabhängige und neutrale Stelle. Sie verfährt nach den Prinzipien der Neutralität und Nichtdiskriminierung. Die KBS stellt ihre Dienstleistungen allen Antragstellern in den Scopes 3, 4 und 6 zur Verfügung. Die KBS erklärt weiterhin, dass die Verfahren nicht dazu verwendet werden, um den Zugang der Antragsteller zu behindern.
  2. Alle Dienstleistungen gemäß des Geltungsbereiches der Arbeitsprozesse der KBS werden über das Internetportal den Antragstellern zugänglich gemacht.
  3. Der Zugang zu den Zertifizierungsdienstleistungen der KBS ist für jeden Auftraggeber gleichermaßen gestaltet. Es gibt keinerlei Unterschiede in Bezug auf eine mögliche Größe, Mitgliedschaft in Vereinigungen oder Organisationen, finanzielle Ausstattung, oder der Anzahl bereits erteilter Zertifizierungen. Der KBS steht es jedoch frei, Anfragen abzulehnen, wenn sich berechtigte Zweifel ergeben oder nachgewiesene Gründe vorliegen (z.B. illegale Aktivitäten, wiederholte Verstöße gegen die Zertifizierungs- oder Produktanforderungen, etc.). Die KBS muss im Falle einer Ablehnung eine Begründung anführen. Es gilt die auf der Homepage veröffentlichte Preisliste.

Die KBS prüft die Anforderungen unter (1) bis (3) regelmäßig. Diese Prüfung beinhaltet, dass die KBS selbst keinem kommerziellen, finanziellen oder sonstigem Druck unterliegt, welcher die Nichtdiskriminierung gefährden kann. Durch die finanzielle Stabilität kann kein wirtschaftlicher Druck entstehen.

Umgang mit Einsprüchen

Einsprüche können nur gegen Entscheidungen der Präqualifizierungsstelle vorgebracht werden.

Wird ein Präqualifizierungsantrag von uns abgelehnt, besteht die Möglichkeit hiergegen Einspruch einzulegen.

Einsprüche sind an Form und Fristen gebunden:

  • Diese können schriftlich per Email eingereicht werden.
  • Einsprüche müssen spätestens 4 Wochen ab Zugang der Entscheidung eingereicht werden.
  • JN Schulung & Service GmbH entscheidet nach Vorliegen aller notwendigen Unterlagen innerhalb von 6 Wochen nach Eingang des Einspruchs.
  • Das Ergebnis wird Ihnen schriftlich per Email übermittelt.

Senden Sie bitte Ihre Einsprüche an:

Email: einspruch@nerlich-badsaulgau.de

Die Regelungen zum Umgang mit Einsprüchen können Sie hier einsehen.

Umgang mit Beschwerden

Beschwerden können gegen die Systematik der Präqualifizierung, gegen präqualifizierten Kunden von der JN Schulung & Service GmbH oder aus sonstigen Gründen vorgebracht werden.

Ist ein Verbraucher (Versicherter der GKV) mit der Leistung eines präqualifizierten Kunden der JN Schulung & Service GmbH unzufrieden, besteht die Möglichkeit hiergegen Beschwerde einzulegen.

Beschwerden sind an Form und Fristen gebunden:

  • Diese können schriftlich per Email eingereicht werden.
  • JN Schulung & Service GmbH entscheidet nach Vorliegen aller notwendigen Unterlagen innerhalb von 6 Wochen nach Eingang des Beschwerde.
  • Das Ergebnis wird Ihnen schriftlich per Email übermittelt.

Senden Sie bitte Ihre Beschwerde an:

Email: einspruch@nerlich-badsaulgau.de

Die Regelungen zum Umgang mit Beschwerden können Sie hier einsehen

Für mehr Informationen erreichen Sie uns Mo - Fr von 8:00 - 17:00 Uhr